Nutzungsausfall |
Dieser Anspruch entsteht, wenn Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht weiter nutzungsfähig ist. Denn Sie müssen die Kosten wie z.B. Kfz-Steuer oder Versicherung für Ihr Fahrzeug weiterhin bezahlen, obwohl Sie das Fahrzeug nicht mehr nutzen können. Diese Entschädigung wird allerdings nur erstattet, wenn Sie auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder der Wiederbeschaffung verzichten. Die Höhe des Nutzungsaufall ist in mehrere Klassen aufgeteilt und richtet sich nach dem Fahrzeugtyp, welcher verunfallt ist oder beschädigt wurde. NUR ZUR INFO - KEINE RECHTSBERATUNG BEIM KFZ-SACHVERSTÄNDIGER-KAYA!
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